Mit 15.06.2010 wurde die Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 in Begutachtung geschickt. Die Ziele der Reform sind klar definiert. Insbesondere soll durch ein klares Sanktionssystem und Tatbestände, die Sanktionsdefizite schließen, die Rechtssicherheit gestärkt werden. Hehre Ziele, welche jedoch nur bedingt erreicht worden sind.